Computerwartung Neumann  Software für Handwerker Kalkulation
Computerwartung-Installation
Software

Dipl.-Ing. Dieter Neumann
Am Damm 3
17309 Rollwitz OT Schmarsow

Handy T-D1 0175 5011 497
Tel.: 039740 / 29598
Fax: 03212 1346366
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AGB
Impressum
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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Computerwartung-Software D. Neumann 17309 Rollwitz
§ 1 Geltung
Wir führen unsere Leistungen gegenüber Unternehmern und Verbrauchern ausschließlich zu den nachfolgenden
Bedingungen aus. Entgegenstehende oder anders lautende Geschäftsbedingungen anderer Unternehmer sind nicht
anzuwenden, es sei denn, wir haben diese schriftlich akzeptiert Vertragsgrundlage werden unsere Allgemeinen
Geschäftsbedingungen in der jeweils zum Vertragsabschluss geltenden Fassung.
§ 2 Vertragsschluss
1.Sämtliche Angebote unserer Waren – gleich ob elektronisch, schriftlich,
fernmündlich oder mündlich übermittelt, stellen
kein verbindliches Angebot dar,
sondern sind stets unverbindlich..
2. Elektronisch, schriftlich, mündlich oder fernmündlich abgegebene Bestellungen
einzelner Produkte durch unsere Kunden
stellen ein rechtsverbindliches Angebot zum
Abschluss eines Kaufvertrages dar. Ein Vertrag kommt erst mit unserer
ausdrücklichen
schriftlichen Auftragsbestätigung, spätestens jedoch mit unserer Benachrichtigung an den Kunden
zustande, dass die Ware zum Versand gebracht wurde..
3. Die Bestätigung des Eingangs der elektronischen oder schriftlichen Bestellung
stellen ebenso wenig wie die telefonische
oder mündliche Entgegennahme der
Bestellung eine rechtsgeschäftliche Annahme des Angebotes dar.
§ 3 Lieferung
1. Liefertermine gelten nur dann als verbindlich vereinbart, wenn diese von uns
ausdrücklich als verbindlich bestätigt
wurden. Im Übrigen handelt es sich bei von uns
angegebenen Lieferzeiten stets nur um ungefähre Angaben.
2. Vereinbarte Lieferfristen verlängern sich angemessen, wenn die Lieferverzögerung nicht von uns zu vertreten ist.
Insbesondere ist dies der Fall, wenn Ereignisse
eintreten, die auf die Fertigung, Verpackung oder den Transport der
Ware Einfluss
haben, soweit sie außerhalb unserer Sphäre liegen. Dies gilt auch, wenn diese Umstände bei einem Zulieferer
eintreten und auch dann, wenn sie während eines
bereits eingetretenen Verzuges auftreten.
3. Sollten Teile der bestellten Waren nicht oder nicht sofort lieferbar sein, so sind wir dazu berechtigt, Teillieferungen
vorzunehmen und in Rechnung zu stellen, soweit dies
für den Kunden zumutbar ist.
4. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung "ab Werk“ vereinbart.
Transport- und alle sonstigen Verpackungen mit Ausnahme von
Paletten nach Euro-Norm werden nicht zurückgenommen.
5. Sofern der Kunde es ausdrücklich verlangt, werden wir für die Lieferung eine Transportversicherung abschließen. Die
insoweit anfallenden Kosten trägt der Kunde.
6. Wird der Versand ohne eigenes Verschulden verzögert, so lagert die Ware auf Kosten und Gefahr des Kunden. In diesem
Falle steht die Anzeige
, dass die Ware versandbereit ist, dem Versand gleich.
7. Mit der Übergabe der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder den sonst mit der Ausführung der Lieferung
bestimmten Dritten geht die Gefahr des zufälligen
Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den
Kunden über.
§ 4 Prüfungs-und Rügepflichten
1. Der Kunde hat die angelieferte Ware darauf zu prüfen, ob die Verpackung äußerlich
unversehrt ist. Erkennbare
Transportschäden oder Fehlmengen sind dem Transporteur
gegenüber bei Ablieferung des Gutes zu rügen.
2. Der Kunde hat die Ware unverzüglich auf Vollständigkeit und Mängel zu untersuchen und erkennbare Abweichungen oder
Mängel unverzüglich schriftlich
geltend zu machen. Geht die Anzeige nicht spätestens innerhalb von 6 Werktagen bei
uns ein, so gilt die gelieferte Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel oder eine Abweichung handelt,
die bei der Untersuchung nicht erkennbar
waren. Zeigt sich später ein verdeckter Mangel, so ist dieser ebenfalls innerhalb
von 6
Werktagen anzuzeigen, anderenfalls gilt die Ware auch insoweit als genehmigt.
In
allen Fällen der nicht rechtzeitigen Anzeige von Mängeln ist die Geltendmachung von Gewährleistungsrechten hinsichtlich
der nicht rechtzeitig gerügten Mängel
ausgeschlossen.
§ 5 Zahlung
1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise
ab Werk zuzüglich der Kosten für
Transport und Verpackung. Die gesetzliche
Mehrwertsteuer ist in unseren Preisen enthalten; sie wird in gesetzlicher Höhe
am
Tag der Rechnungstellung in der Rechnung ausgewiesen.
2. Der Abzug von Skonto ist nur zulässig, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart ist.
3. Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen oder die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten ist nur dann möglich, wenn
etwaige Gegenansprüche von
uns anerkannt oder rechtskräftig festgestellt worden sind.
§ 6 Eigentumsvorbehalt
1. Wir behalten uns das Eigentum an den von uns gelieferten Waren bis zur
vollständigen Bezahlung sämtlicher
Forderungen aus der Geschäftsverbindung mitdem Kunden vor, auch wenn die konkrete Ware bereits
bezahlt wurde.
2. Der Kunde ist verpflichtet, uns unverzüglich über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die dem Eigentumsvorbehalt
unterliegende Ware zu unterrichten und
sämtliche für die Weiterverfolgung unserer Forderungen erforderlichen Unterlagen
herauszugeben. Dies gilt auch für den Fall einer Beeinträchtigung unseres Vorbehaltseigentums durch sonstige Maßnahmen
Dritter. Sofern wir Klage gemäß §
771 ZPO erheben, haftet uns der Kunde für die uns entstandenen gerichtlichen und
außergerichtlichen Kosten, soweit eine Kostenerstattung vom Dritten nicht zu erlangen ist.
3. Der Kunde ist berechtigt, die Ware weiterzuveräußern, nicht jedoch, diese zu verpfänden oder an Dritte zur Sicherheit zu
übereignen. Im Fall der
Weiterveräußerung, Vermietung oder sonstigen entgeltlichen Weitergabe der Vorbehaltsware an Dritte
tritt der Kunde schon jetzt bis zur Erfüllung unserer gesamten
Ansprüche aus der Geschäftsverbindung die entstehenden
Forderungen gegen seinen
Kunden zur Sicherheit an uns ab. Wir nehmen die Abtretung hiermit an. Der Kunde bleibt jedoch
bis zu unserem ausdrücklichen Widerruf weiterhin ermächtigt, die
Forderungen in eigenem Namen einzuziehen. Von unserem
Recht, die abgetretenen
Forderungen selbst einzuziehen, werden wir jedoch solange nicht Gebrauch machen, solange
der Kunde weder Antrag auf Eröffnung eines gerichtlichen Insolvenzverfahrens gestellt hat, noch seine Zahlungen eingestellt hat,
noch uns
gegenüber Zahlungsrückstände bestehen oder der Kunde sich in Verzug befindet. Der Kunde verpflichtet sich, uns
sämtliche zur Forderungsverfolgung notwendigen
Informationen zur Verfügung zu stellen.
4. Bei einer Verarbeitung, Umbildung oder Verbindung der Vorbehaltsware mit anderen Gegenständen erwerben wir im Verhältnis
des Fakturawertes der Vorbehaltsware zum
Gesamtwert der neu gebildeten Sache Miteigentum an dieser. Die neue Sache gilt
damit als Vorbehaltsware.
5. Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherung ohne gegebenenfalls abzuführende Umsatzsteuer unsere Ansprüche gegen den
Kunden nicht nur vorübergehend um mehr
als 10 %, so verpflichten wir uns, die uns nach den vorstehenden Bestimmungen
zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden anteilmäßig freizugeben. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.
6. Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln, insbesondere diese auf seine Kosten gegen Feuer und
Wasser und Diebstahlschäden ausreichend
zu versichern.
§ 7 Gewährleistung
(1. Der Verkauf von Gebraucht- oder Vorführware erfolgt stets unter Ausschluss
jeglicher Gewährleistung. Bei Neuware beträgt unsere
Gewährleistungsfrist, soweit
nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart wurde, ein Jahr. Die Beschränkung der Gewährleistungsfrist gilt
nicht, soweit uns vorsätzliches oder grob fahrlässiges
Verhalten vorwerfbar ist sowie im Falle von uns zurechenbaren Körper- und
Gesundheitsschäden. Unsere Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt hiervon ebenfalls unberührt.
2. Soweit Ware verkauft wurde, für die eine Herstellergarantie besteht, ist der Kunde dazu verpflichtet, zunächst seine
Gewährleistungsansprüche gegenüber dem
Hersteller geltend zu machen. Gewährleistungsansprüche uns gegenüber bleiben
hiervon jedoch unberührt. Soweit der Kunde durch die Geltendmachung der Herstellergarantie keine Befriedigung erhält, werden wir im
Rahmen unserer
Gewährleistungsansprüche nach Maßgabe der folgenden Vorschriften eintreten.
3. Soweit wir zur Befriedigung von Gewährleistungsansprüchen verpflichtet sind, sind wir nach unserer Wahl zunächst zur Nacherfüllung
durch Mängelbeseitigung oder
Ersatzlieferung berechtigt. Schlägt die Nacherfüllung fehl, verzögert sie sich unangemessen aus von uns zu
vertretenden Gründen oder ist sie sonst dem Kunden
nicht zumutbar, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag
zurückzutreten oder eine angemessene Herabsetzung des Kaufpreises zu verlangen. Im Falle des Rücktritts hat der Kunde sich diejenigen
Vorteile anrechnen zu lassen, die
er durch den Gebrauch der Ware erlangt hat. Der Gebrauchsvorteil wird hierbei unter Berücksichtigung
der üblichen Gesamtnutzungsdauer der Ware anteilig für die Zeit der
tatsächlichen Nutzung durch den Kunden auf der Grundlage des
vereinbarten
Kaufpreises berechnet. Beiden Parteien bleibt es vorbehalten, einen höheren oder niedrigeren Gebrauchsvorteil nachzuweisen.
Ein unerheblicher Mangel berechtigt den
Kunden nicht zum Rücktritt vom Vertrag.
4. Wird die von bluechip gelieferte Ware Gegenstand eines Verbrauchsgüterkaufs im Sinne der §§ 474 ff. BGB, so bleiben die Rechte des Kunden
aus den §§ 478, 479
BGB von den Regelungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unberührt, es sei denn, der Kunde ist entgegen § 377
HGB seiner Verpflichtung zur unverzüglichen
Untersuchung und Rüge nicht nachgekommen.
5. Soweit vom Kunden Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden, haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit uns,
unseren Vertretern oder
Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen ist. In allen anderen Fällen ist die
Schadensersatzpflicht auf den vorhersehbaren, typischerweise
eintretenden Schaden begrenzt. Die Haftung für Mangelfolgeschäden ist
ausgeschlossen.
6. Reklamationen haben grundsätzlich durch Rücksendung der Ware frei Haus an uns zu erfolgen. Stellt sich nach unserer Prüfung heraus, dass
Gewährleistungsansprüche
zu Unrecht geltend gemacht wurden, haben wir Anspruch auf eine angemessene Vergütung für die Prüfung der
Ware.
§ 8 Datenschutz
1. Gemäß § 28 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) weisen wir darauf hin, dass
die im Rahmen der Geschäftsabwicklung notwendigen Daten
mittels einer EDV-Anlage
gemäß § 33 BDSG verarbeitet und gespeichert werden.
2. Der Kunde willigt darin ein, dass die von ihm übermittelten personenbezogenen Daten bei uns elektronisch gespeichert und an zur
Vertragsabwicklung eingeschaltete
Dritte weitergegeben werden, soweit die Daten zur Vertragsabwicklung notwendig sind

§ 9 Inlandsgeschäft, Erfüllungsort und Gerichtsstand
1. Die von uns gelieferte Ware ist, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, für den Gebrauch und Verbleib im Inland
bestimmt. Bei Ausfuhr der Ware hat der Kunde sich selbstständig um die Einhaltung der einschlägigen gesetzlichen
Bestimmungen zu bemühen.
2. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist 17309 Rollwitz
3. Gerichtsstand für alle aus Anlass des Vertragsabschlusses entstehenden
Rechtsstreitigkeiten zwischen uns und dem Kunden ist Rollwitz.
Wir sind jedoch
berechtigt, den Kunden an seinem Sitz zu verklagen.
4. Für alle Rechtsbeziehungen anlässlich des Vertragsverhältnisses findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
Die Geltung
von Bestimmungen des UN-Kaufrechts wird ausgeschlossen. (Stand der AGB: Mai 2009)